Das sogenannte H-Kennzeichen wurde in Deutschland im Jahr 1997 eingeführt. Es dient dazu, Fahrzeuge als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut einzustufen und ihren historischen Charakter zu erhalten. Die Grundlage dafür ist § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Ein Fahrzeug kann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Kleine zeitgenössische Umbauten sind in der Regel möglich, sofern sie dem historischen Erscheinungsbild nicht widersprechen.
Ziel der Regelung ist es, technisch und historisch bedeutende Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bewahren und ihren Betrieb weiterhin zu ermöglichen.
Ein H-Kennzeichen bringt mehrere Vorteile mit sich. Dazu gehören eine pauschale Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Emissionen berechnet wird, sowie häufig günstigere Versicherungsbedingungen. Zudem sind Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von bestimmten Umweltzonen-Regelungen ausgenommen.
Gleichzeitig gelten Oldtimer weiterhin als vollwertige Fahrzeuge im Straßenverkehr und müssen regelmäßig verkehrssicher gehalten werden. Deshalb bieten wir auch für Oldtimer regelmäßige Inspektionen, Wartungsarbeiten und technische Überprüfungen an, damit Ihr Klassiker zuverlässig und sicher auf der Straße bleibt.